Compliance-Richtlinie IWN GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Geschäftspartner,
Mitarbeitende unserer Kunden und unserer Lieferanten,
werte Mitarbeitende der IWN.
Seit mehr als 45 Jahren hat sich IWN als verlässlicher Partner, als Arbeitgeber, als Kunde und als Lieferant ein gutes und faires Ansehen verschafft. Dies soll so bleiben, dies soll weiter ausgebaut werden.
Wir wollen die wesentlichen Eckpunkte des Miteinanders in dieser Compliance-Richtlinie festschreiben, damit die grundlegenden Regeln unseres Verhaltens innerhalb der IWN sowie gegenüber unseren Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.
Ich erwarte als Inhaber der IWN von allen Mitarbeitenden und insbesondere von den Führungskräften die strikte Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie.
Alle Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten bitte ich, diese unsere Verhaltensbeschreibung zu respektieren.
Vielen Dank
Reinhold Schulte
Geschäftsführer und Inhaber
Der Begriff Compliance
Compliance bedeutet, dass bestehende Gesetze eingehalten werden, ebenso wie andere Vorschriften und auch interne Anweisungen. Dies ist auf der einen Seite eine Pflicht, auf der anderen Seite aber auch eine Hilfe, denn die Einhaltung dieser Regeln verschafft auch Sicherheit.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der IWN GmbH & Co. KG.
Grundsätzliche Pflichten jedes Einzelnen
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet sich über die Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen, die für den Verantwortungsbereich gelten, zu informieren, diese sind einzuhalten. Eine besondere Verantwortung liegt hier bei den Vorgesetzten.
Das Ansehen der IWN GmbH & Co. KG ist zu achten und zu fördern.
Der Umgang miteinander und der Umgang mit Geschäftspartnern hat fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu sein.
Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten sind zu vermeiden.
Niemandem dürfen unrechtmäßige Vorteile verschafft werden. Über Verstöße gegen diese Richtlinie ist sofort die Geschäftsleitung zu informieren.
Diskriminierung
Benachteiligungen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind verboten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnern und bei Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitenden.
Bestechung und Korruption
Es ist verboten, wem auch immer für die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
Dies gilt im Inland wie im Ausland und untersagt auch die Bestechung durch Dritte.
Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sind zu beachten.
Interessenkonflikte
Die privaten Interessen von Mitarbeitenden und die Interessen der IWN sind strikt zu trennen.
Interessenkonflikte können insbesondere entstehen bei Aufträgen an nahestehende Personen, Aufträge an Firmen, in denen nahestehende Personen arbeiten oder beteiligt sind oder bei Tätigkeiten für Unternehmen, die Wettbewerber bzw. Konkurrenten sind.
In diesen Fällen ist die Geschäftsleitung zu informieren. Hierdurch wird Transparenz geschaffen. Durch diese Form des ehrlichen Umganges miteinander wird sichergestellt, dass ein Interessenkonflikt nicht entstehen kann.
Geldwäsche
Die IWN GmbH & Co. KG arbeitet nur und ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern zusammen. Jede Kenntnis und jeder Verdacht der Verwendung illegaler Finanzmittel oder von Schwarzgeld sind sofort der Geschäftsleitung zu melden.
Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten
Diese Richtlinie ist eine Anweisung an alle Mitarbeitenden der IWN GmbH & Co. KG, darüber hinaus ist eine Compliance-Richtlinie ohne Einbeziehung von Kunden und Lieferanten nicht möglich.
IWN erwartet von allen Kunden und Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze: das Unterlassen von Korruption, die Beachtung der Menschenrechte, die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit, die Beachtung der Rechtsvorschriften des internationalen Wirtschaftsverkehrs, insbesondere die Einhaltung der Export- und Importverbote sowie der Embargobestimmungen, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden, die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und zum Datenschutz, sowie dass diese Punkte auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang hat IWN eine einfache Regelung zum Umgang mit:
Einladungen, Geschenke sowie andere persönliche Vorteile
Mitarbeitende der IWN dürfen persönliche Vorteile weder für sich noch für ihnen nahestehende Personen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen gibt es:
- für Einladungen zu Geschäftsessen, die sich im üblichen und angemessenen Rahmen halten
- für Einladungen zu allgemein üblichen Anlässen (Kundenveranstaltungen, Einweihungen etc.)
- für kleine Gastgeschenke (Kalender, Kugelschreiber, Blumen etc.)
Kunden wie Lieferanten werden gebeten, Mitarbeitende der IWN nicht in Interessenkonflikte zu bringen, indem sie darüber hinaus persönliche Vorteile bzw. Geschenke anbieten oder verschaffen.
Schlussbestimmungen
Diese Compliance-Richtlinie ist für Mitarbeitende der IWN als Arbeitsanweisung zu betrachten. Verstöße werden arbeitsrechtlich geahndet, strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
Verstöße gegen diese Richtlinie sind unverzüglich der Geschäftsleitung mitzuteilen, dies ist sowohl vertraulich als auch anonym möglich.
Bei Fragen, in Zweifelsfällen und bei Verstößen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Compliance-Beauftragten.
Kontaktdaten Compliance-Beauftragter:
IWN GmbH & Co. KG
Kaufmännischer Geschäftsführer
Bernd Brinkmann
Oldernholz 3
33719 Bielefeld
DEUTSCHLAND
Fon +49 (0) 521 97219 – 868
E-Mail compliance(at)iwn.de